HAUS- UND WALDORDNUNG
Mit Eintritt in das Gelände des Woodlight-Festivals 2025 erklären sich die Besucherinnen und Besucher mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Festivals einverstanden. Diese sind im Folgenden zusammengefasst:
- Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
- Am Eingang des Festivalgeländes finden Kontrollen der mitgeführten Gegenstände der Festivalbesucherinnen und Festivalbesucher statt; Waffen aller Art, Wurfgegenstände, Glas, etc sind verboten.
- Alle Arten von illegalen Rauschgiften sind am Festivalgelände untersagt.
- Schwer alkoholisierte und unter Drogen stehende Menschen müssen das Festival umgehend verlassen.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises ist ausgeschlossen.
- Programmänderungen bleiben vorbehalten.
- Eine Absage aufgrund der Witterungsverhältnisse bleibt ebenfalls vorbehalten.
- Der Eintritt für Minderjährige bis 14 Jahren ist frei.
- Aufgrund des Jugendschutzgesetzes gelten folgende Ausgehzeiten:
Kinder (unter 14 Jahre): kein Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr
Jugendliche (14 bis 16 Jahre) kein Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: keine Beschränkung (Eltern oder andere Beziehungsberechtigten können trotzdem Ausgehzeiten bestimmen)
Verantwortliche Organisation:
Alternative Kulturwerkstatt Schwaz
Inhaber: Sandro Brand
Postadresse: Tannenberggasse 4, 6130 Schwaz
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte, sowie mit dem Betreten des Festivalgeländes stimmen Sie ausdrücklich der Geltung und Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) zu. Die AGB und unsere Hausordnung können Sie auch in den Aushängen am Gelände sowie im Internet nachlesen. Die Alternative Kulturwerkstatt kann diese AGB ändern oder durch neue ersetzen. Die Eintrittskarte berechtigt jeweils am aufgedruckten Datum Eintritt in das Gelände. Am Eingang wird das Ticket abgetrennt und ein Eintrittsband ausgehändigt. Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, ihr Eintrittsband für die Dauer des Aufenthaltes im Gelände zu tragen. Für einen Verlust wird nicht gehaftet.
Für alle mitgeführten Gegenstände (Bekleidung, Wertgegenstände, Taschen, etc.) wird keine Haftung für Verlust oder Diebstahl übernommen. Nicht erlaubt sind Wurfgegenstände, Feuerwerkskörper, Waffen jeglicher Art und dem gleichzusetzende Gegenstände; dies gilt auch für Glaskörper.
Ihre Bestellung (unabhängig ob per Telefon, Internet oder persönlich in der Verkaufsstelle) ist verbindlich. Sie können von dieser Bestellung nur nach Maßgabe der eingeschränkten gesetzlichen Bestimmungen (ABGB, KSchG) zurücktreten, etwa dann, wenn Sie beispielsweise bei der Bestellung in die Irre geführt wurden oder die Bestellung unter Zwang erfolgte. Bitte beachten Sie, Ticket-Bestellungen unterliegen nicht dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG hat der Verbraucher kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung. Dies bedeutet, dass ein siebentägiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Kassa bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Für verfallene und verlorene Karten wird kein Ersatz geleistet. Die Rückgabe der Karten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält es sich vor, bei Verstoß gegen die Hausordnung, die guten Sitten oder des österreichischen Gesetzes die betreffende Person von der Veranstaltung auszuschließen. Hiebei wird ebenfalls keine Kostenrückerstattung erfolgen.
- die Besucher müssen die vom Veranstalter vorgegebenen Covid-Regelungen strengstens befolgen
- Besucher die sich nicht daran halten werden ausnahmslos vom Gelände verwiesen
- die Besucher können sich via Webseite, Social Media und per Aushang am Gelände über die vorgegebenen Regelungen informieren
- im Falle einer Absage behält sich der Veranstalter das Recht vor, dass die gekauften Tickets die Gültigkeit für das nächste Festival behalten